Verhaltensregeln
• Niemand wird zu einer Übung gezwungen.
• Unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische und gewalttätige
Äußerungen.
• Wir achten auf die Reaktion unseres Gegenübers auf körperliche Kontakte
und reagieren entsprechend.
• Die Übungsleiterin oder der Übungsleiter duscht grundsätzlich nicht mit den
Kindern und Jugendlichen.
• Die Umkleiden der Mädchen und Jungen werden grundsätzlich nicht betreten.
Ist ein Betreten erforderlich, sollte dieses durch einen gleichgeschlechtlichen
Erwachsenen erfolgen. Auch hier gilt: Zuerst Anklopfen, dann die Kinder bitten,
sich etwas überzuziehen. Optimal ist es, zu zweit die Umkleiden zu betreten.
(Das Vier-Augen Prinzip)
• Alle Übungsstunden, die mit Kindern stattfinden, sollten mit zwei Personen
besetzt sein. Hier greift nicht nur das Vier-Augen Prinzip, sondern auch die
erforderliche Aufsichtspflicht. Wenn ein Kind die Halle verlässt oder getröstet
werden muss, sollten die anderen Mitglieder der Gruppe nicht allein bleiben.
• Unterstützung beim Toilettengang kleinerer Kinder: Dies wird mit den Eltern
vorher besprochen. (Wie muss das Kind unterstützt werden und von wem etc.)
• Vereinsfahrten werden grundsätzlich von zwei Personen begleitet,
einer männlichen und einer weiblichen. Dies können neben Übungsleiterin
und Übungsleiter auch Elternteile sein.
• Übernachtungssituation: Kinder und Jugendliche, Betreuende, Übungsleiterinnen
und Übungsleiter übernachten grundsätzlich in getrennten Zimmern/ Zelten.
• Einzeltrainings werden vorher abgesprochen und angekündigt.
• Trösten eines Kindes: Frage: „Ist es ok, wenn ich dich tröste
und in den Arm nehme?“
• Das Anbringen von Wettkampfnummern erfolgt grundsätzlich durch
gleichgeschlechtliche Erwachsene und erst nach Absprache mit dem Kind.
• Regeln für den Umgang der Kindern untereinander:
„Ich tue keinem anderen etwas, was ich auch nicht will, das mir angetan wird“
• Niemand wird zu einer Übung gezwungen.
• Unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische und gewalttätige
Äußerungen.
• Wir achten auf die Reaktion unseres Gegenübers auf körperliche Kontakte
und reagieren entsprechend.
• Die Übungsleiterin oder der Übungsleiter duscht grundsätzlich nicht mit den
Kindern und Jugendlichen.
• Die Umkleiden der Mädchen und Jungen werden grundsätzlich nicht betreten.
Ist ein Betreten erforderlich, sollte dieses durch einen gleichgeschlechtlichen
Erwachsenen erfolgen. Auch hier gilt: Zuerst Anklopfen, dann die Kinder bitten,
sich etwas überzuziehen. Optimal ist es, zu zweit die Umkleiden zu betreten.
(Das Vier-Augen Prinzip)
• Alle Übungsstunden, die mit Kindern stattfinden, sollten mit zwei Personen
besetzt sein. Hier greift nicht nur das Vier-Augen Prinzip, sondern auch die
erforderliche Aufsichtspflicht. Wenn ein Kind die Halle verlässt oder getröstet
werden muss, sollten die anderen Mitglieder der Gruppe nicht allein bleiben.
• Unterstützung beim Toilettengang kleinerer Kinder: Dies wird mit den Eltern
vorher besprochen. (Wie muss das Kind unterstützt werden und von wem etc.)
• Vereinsfahrten werden grundsätzlich von zwei Personen begleitet,
einer männlichen und einer weiblichen. Dies können neben Übungsleiterin
und Übungsleiter auch Elternteile sein.
• Übernachtungssituation: Kinder und Jugendliche, Betreuende, Übungsleiterinnen
und Übungsleiter übernachten grundsätzlich in getrennten Zimmern/ Zelten.
• Einzeltrainings werden vorher abgesprochen und angekündigt.
• Trösten eines Kindes: Frage: „Ist es ok, wenn ich dich tröste
und in den Arm nehme?“
• Das Anbringen von Wettkampfnummern erfolgt grundsätzlich durch
gleichgeschlechtliche Erwachsene und erst nach Absprache mit dem Kind.
• Regeln für den Umgang der Kindern untereinander:
„Ich tue keinem anderen etwas, was ich auch nicht will, das mir angetan wird“